Zum Inhalt
Fakultät Bio- und Chemieingenieurwesen

Nutzungsordnung

für folgende Geräte:

  • Transmissionselektronenmikroskop (TEM) FEI Talos FX200 mit Super-EDX
    (INST 212/423-1)
  • Rasterelektronenmikroskop (REM) Hitachi S4500FEG
    (INST ?)
  • Kleinwinkel-Röntgen-Streuung (SAXS) Bruker Nanostar
    (INST INST 212/303-1)
  • Rasterkraftmikroskop (AFM) Veeco Icon Dimension
    (INST 212/241-1)

Präambel

Das Zentrum für Elektronenmikroskopie und Materialwissenschaften (ZEMM) der TU Dortmund ist eine dem Lehrstuhl Biomaterialien & Polymerwissenschaften (BMP) unterstellte Einrichtung, die interessierten Mitgliedern der TU Dortmund die Nutzung der HBFG-finanzierten Charakterisierungsmethoden (TEM, REM, SAXS, AFM) in begrenztem Umfang ermöglicht, um Aktivitäten der Fachbereiche der TU Dortmund auf dem Gebiet der Materialwissenschaften zu unterstützen sowie fachübergreifende Forschungsschwerpunkte aufzubauen. Die Untersuchung der Proben kann kapazitätsabhängig durch BMP-Personal oder nach gründlicher Einweisung in die entsprechende Methode auch selbständig erfolgen. Die Nutzungsordnung bestimmt die Regeln zur Nutzung.

Nutzungsberechtigung

Nutzungsberechtigt sind alle Mitarbeitenden des Lehrstuhls Biomaterialien & Polymerwissenschaften und im begrenzten Umfang Angehörige der TU Dortmund als auch externe Nutzer aus anderen allgemeinnützigen, akademischen Institutionen, isofern mit der Nutzung ein durch Drittmittel gefördertes Forschungsprojekt verfolgt wird.

Verantwortliches Personal

Die Verantwortung des ZEMM obliegt dem Inhaber des Lehrstuhls BMP:

Die Laborleitung und Geräteverantwortlichkeit obliegen:

Leistungen

Die Nutzung der im ZEMM enthaltenen Geräte erfolgt durch einen geschulten Operator. Nach Absprache mit dem Geräteverantwortlichen, gründlicher Unterweisung und Überprüfung der fachlichen Eignung der Person, können bei hohem Probenaufkommen die Untersuchungen auch selbständig vorgenommen werden.

Terminvergabe

Die Vergabe von Terminen zur selbständigen Nutzung der im ZEMM enthaltenen Charakterisierungsmethoden von Mitarbeitenden der BMP und weiteren Lehrstühlen und Gruppen der TU Dortmund erfolgt immer freitags um 12 Uhr für die Folgewoche in den Räumlichkeiten des ZEMM in G3-U15/16. Sofern es die Kapazitäten zulassen, haben alle Nutzerinnen und Nutzer die gleichen Prioritäten. Im Falle kompletter Auslastung erfolgt die Vergabe von Messzeit priorisiert zu 60% an Mitarbeitende der BMP und zu 30% an weitere Mitarbeitende der TU Dortmund. Jeweils 10% sind der möglichen Nutzungszeit sind der studentischen Ausbildung und Service-/Kalibrierungsarbeiten vorbehalten.

Aufgaben, Rechte und Pflichten der Verantwortlichen

  • Die genannten Verantwortlichen und deren bevollmächtigte Personen benennen Ansprechpartner gegenüber den Nutzern.
  • Im Falle von Defekten und Reparaturen kann der Geräteverantwortliche oder eine bevollmächtigte Person die Nutzung des Gerätes eingrenzen.
  • Der Geräteverantwortliche ist berechtigt den Verlauf von Messungen jederzeit zu kontrollieren und bei Fehlfunktion/-bedienung abzubrechen.
  • Der Geräteverantwortliche ist berechtigt, soweit erforderlich, Einsicht in die Nutzerdateien zu nehmen
  • Die Daten der Nutzer sind stets vertraulich zu behandeln
  • Alle durchgeführten Messungen, sonstigen Nutzungszeiten und Auffälligkeiten sind in einem Betriebszeitenbuch festzuhalten.

Haftung des Betreibers und Haftungsausschluss

  • Der Lehrstuhl BMP als Betreiber, die TU Dortmund, die beteiligten Institute und der Geräteverantwortliche sowie dessen bevollmächtigte Personen übernehmen keine Garantie dafür, dass die speziellen Anforderungen der Nutzer durch die Gerätefunktion erfüllt werden. Darüber hinaus wird nicht garantiert, dass die Ressourcen jederzeit fehlerfrei und ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen.
  • Der Lehrstuhl BMP als Betreiber, die TU Dortmund, die beteiligten Institute und der Geräteverantwortliche sowie dessen bevollmächtigte Personen übernehmen keine Verantwortung für die Fehlerfreiheit der zur Verfügung gestellten Software. Sie haften auch nicht für die Qualität und Vollständigkeit der gemessenen Daten.
  • Der Lehrstuhl BMP als Betreiber, die TU Dortmund, die beteiligten Institute und der Geräteverantwortliche sowie dessen bevollmächtigte Personen haften nicht für Schäden gleich welcher Art, die den Nutzern aus der Beanspruchung der genannten Serviceleistungen entstehen.
  • Mögliche Amtshaftungsansprüche bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Pflichen der Nutzer

  • Die Nutzer verpflichten sich, mit der technischen und apparativen Ausstattung des Geräts einsatzgerecht und pfleglich umzugehen sowie eingetretene oder zu erwartende Störungen unverzüglich dem Geräteverantwortlichen oder einer bevollmächtigten Person mitzuteilen.
  • Die Nutzer haften für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit entstehen. Hierzu zählen u.a. die Bedienung durch ungeschulte Nutzer/innen oder andere Pflichtverletzungen behördlicher Auflagen.

Gebühren

Die Nutzungsgebühren hängen von der jeweiligen Nutzergruppe ab und richten sich nach den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (http://www.dfg.de/formulare/55_04/55_04_de.pdf).

Archivierung von Messdaten

Die Dokumentation aller anfallenden Mess- und Bild-Daten erfolgt zum einen durch entsprechende Datei- und Verzeichnisnamen sowie durch zusätzliche Dokumentation in Form von Textdateien, die den Inhalt der vorhandenen Dateien kurz beschreiben. Die Daten werden bei ihrer unmittelbaren Erfassung zunächst auf dem Messrechner gespeichert. Nach dem Ende der Untersuchung findet dann eine Übertragung der Daten auf die vom ITMC (IT & Medienzentrum) der TU-Dortmund gehostete, administrierte und gesicherte Serverinfrastruktur, speziell in die entsprechenden Verzeichnisse der entsprechenden Benutzer statt. Darüber hinaus können die Daten durch die sciebo Campuscloud verfügbar gemacht werden. In erster Linie sind die Benutzer für ihre Forschungsdaten verantwortlich. Die Daten dürfen nicht ohne vorherige Rücksprache gelöscht werden.

Lagerung von Proben

Die Lagerung von Proben obliegt jeder/m Nutzer/in selbst. Wenn keine anderweitigen Absprachen mit den verantwortlichen Personen bestehen, dürfen in den Laboren gelagerte Proben nach Abschluss der Messungen ohne vorherige Rücksprache entsorgt werden.

Verwertung wissenschaftlicher Daten

Bei reinen Serviceuntersuchungen werden die Daten der Auftraggeber in geeigneter Form übergeben und sind ausschließliches Eigentum der Auftraggeber. Im Fall von Kooperationsprojekten wird eine gemeinsame Veröffentlichung der Ergebnisse zusammen mit den Kooperationspartnern angestrebt. Die Regeln guter wissenschaftlicher Gepflogenheit und Praxis sind zu berücksichtigen. Bei reinen Serviceleistungen oder falls eine Co-Autorenschaftwissenschaftlich nicht gerechtfertigt ist, sollte das o.g. DFG-Projekt (Inst.Nr.) zumindest in der Danksagung berücksichtigt werden. Die Nutzer haben die Verantwortlichen über Publikationen, die auf Ergebnissen der Analysen und Messungen mit dem Gerät basieren, zu informieren.

Inkrafttreten

Die Nutzungsordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung, vorherige Fassungen verlieren ihre Gültigkeit.

 

Stand: 21.08.2024